Anfechtung eines Erbvertrags

Anfechtung eines Erbvertrags. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Anfechtung eines Erbvertrags

Ja. Besonderheiten sind, dass

  • die Anfechtung nicht (wie bei einem Testament) gegenüber dem Nachlassgericht erfolgt, sondern bei der Anfechtung vertraglicher Verfügungen gegenüber dem Vertragsgegner
  • die Anfechtungserklärung notariell beurkundet werden muss und dem Anfechtungsgegner die Ausfertigung der notariellen Urkunde zugehen muss (beglaubigte Abschrift genügt nicht).

Wichtig ist aber auch, dass

  • die Anfechtung binnen Jahresfrist erfolgen muss seitdem der Anfechtungsgrund bekannt ist, wobei die Kenntnis des Erblasser mitgerechnet wird.

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