Sind Erben für hinterzogene Zinsen verantwortlich?. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Sind Erben für hinterzogene Zinsen verantwortlich?
Ja, die Erben müssen dafür gerade stehen, dass die hinterzogenen Steuern samt Hinterziehungszinsen gezahlt werden. Die Steuerschuld mindert immerhin den Nachlass und damit die Erbschaftsteuer. Hinterziehungszinsen können aber nur bis zum Tod des Steuerhinterziehers abgezogen werden. Danach anfallende Zinsen sind Sache der steuerehrlichen Erben.
Das Finanzgericht München hat hierzu in einer Pressemitteilung klargestellt:
„Erben haften für hinterzogene Kapitalertragssteuern
Hat ein Erblasser zu Lebzeiten Steuern aus Kapitalerträgen hinterzogen, müssen die Erben für die Nachentrichtung einstehen. Die Steuerschuld mindert den Nachlass und damit die Erbschaftssteuer. Hinsichtlich der Berücksichtigung der angefallenen Hinterziehungszinsen vertritt das Finanzgericht München jedoch eine differenzierte Auffassung. Die nachzuzahlenden Zinsen mindern die Erbschaftssteuer nur, soweit sie bis zum Tod des Steuerschuldners entstanden sind. Danach eingetretene Verzögerungen sind Sache des oder der Erben. Nach dem Tod des Erblassers aufgelaufene Zinsen können somit nicht steuermindernd berücksichtigt werden.
Ein Abzug der Hinterziehungszinsen kann daher nur für die bis zum Tag des Todes nachberechneten Zinsen vorgenommen werden.“
Urteil des FG München vom 21.06.2006
4 K 3051/04
Pressemitteilung des FG München