Spielt es für mein Erbrecht eine Rolle, ob mein Vater wieder verheiratet ist? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Spielt es für mein Erbrecht eine Rolle, ob mein Vater wieder verheiratet ist?
Frage:
Mein Vater hat sich von meiner Mutter scheiden lassen. Ich bin das einzige Kind. Jetzt hat er wieder geheiratet. Spielt das für mein eigenes Erbrecht nach meinem Vater eine Rolle?
Antwort:
Ja, nämlich für ihr gesetzliches Erbrecht und ihr Pflichtteilsrecht. Vor der Heirat seiner zweiten Ehefrau wären sie beim Tod des Vaters gesetzlicher Alleinerbe gewesen. Ihr Pflichtteil hätte sich auf 50 % des Nachlasses belaufen.
Gut zu wissen:
Nach der Heirat werden ihr gesetzlicher Erbteil und Pflichtteil durch das Hinzutreten der Ehefrau gemindert. Hat ihr Vater mit seiner neuen Frau keinen notariellen Ehevertrag geschlossen, so dass der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft für die Ehe ihres Vaters gilt, erbt die neue Ehefrau ihres Vaters nach dessen Tod nach dem Gesetz 1/2 Erbanteil, so dass Ihnen als einziges Kind auch nur 1/2 Erbanteil verbleibt. Ihr Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, also 1/4 des Nachlasswertes.