Subjektsteuer: Erbschaftsteuer besteuert „Subjekt“ Mensch
Die Erbschaftsteuer ist eine Subjektsteuer, weil sie den Vermögenszuwachs beim Steuersubjekt (die Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beim Erben und Beschenkten) besteuert. In dieser Fachsprache klingt meiner Meinung nach eine Terminologie durch, die von oben auf den Bürger herabschaut. Der Bürger ist das steuerpflichtige „Subjekt“.
Gegensatz der Subjektsteuer wäre eine Nachlassbesteuerung als Objektsteuer.