Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz – Radolfzell – Villingen – Rottweil
Tipps zur Erbschaftsteuer und Schwarzgeld im Nachlass
Nicht erst seit der Affäre um Uli Hoeneß haben Besitzer von Schwarzgeldkonten ein flaues Gefühl in der Magengegend. Was tun, wenn ahnungslose Angehörige plötzlich unversteuertes Geld erben? Was ist überhaupt steuerlich beim Erben und Vererben zu beachten?
Frage: Wer Schwarzgeld erbt, kann sich nicht wirklich freuen?
Antwort: Nein, denn er ist jetzt dazu verpflichtet, das Schwarzgeld beim Finanzamt offenzulegen und nachzuversteuern, einschließlich satter Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 % pro Jahr. Also wirklich keine gute Geldanlage.
Frage: Wer solch unversteuertes Geld annimmt, ist rechtlich genauso angreifbar wie der einstige Besitzer? Was sind die Konsequenzen?
Antwort: Wenn der Erbe bemerkt, dass er Schwarzgeld, also unversteuertes bzw. nicht ordnungsgemäß versteuertes Geld geerbt hat, ist er verpflichtet, dies dem Finanzamt unverzüglich zu melden. Wenn er das tut, begeht der Erbe keine eigene Steuerhinterziehung und hat keinerlei strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Wenn er allerdings das „Schwarzgeld“ verschweigt, begeht der Erbe eine eigene Steuerstraftat mit allen Konsequenzen. Im schlimmsten Fall kann das sogar eine Haftstrafe bedeuten.
Frage: Warum ist dieses Thema so interessant?
Antwort: Das Thema Erbschaftsteuer ist eines der zentralen Aspekte bei der Errichtung des eigenen Testamentes. Ohne exzellente Kenntnisse des Erbschaftsteuerrechts und des Erbrechts kann man in aller Regel kein vernünftiges Testament gestalten. Denn keiner will, dass mehr Geld als unbedingt möglich ans Finanzamt vererbt wird.
Frage: Gibt es in ihrer Praxis viele solcher Fälle?
Antwort: Leider habe ich immer wieder Erbfälle zur Beratung, in denen im Vorfeld zu wenig an das Steuerrecht gedacht wurde und deshalb unverhältnismäßig viel Erbschaftsteuer anfällt. Nach dem Todesfall lässt sich nur noch wenig retten, wichtig ist, noch zu Lebzeiten das Thema Erbschaftsteuer anzugehen.