🌟 Das Supervermächtnis: Steuer sparen mit Strategie

Ein „Supervermächtnis“ (auch Steuersparvermächtnis genannt) ist ein intelligentes juristisches Gestaltungsmittel, mit dem Eltern ihre Kinder bereits beim Tod des erstversterbenden Elternteils steuerlich begünstigen können – ohne die eigene Versorgung zu gefährden. Es erweitert klassische Berliner Testamente um eine clevere Zusatzregelung.


🧑‍🏡 Ausgangslage: Berliner Testament & Steuerproblem

Beim klassischen Berliner Testament wird der überlebende Ehegatte alleiniger Erbe. Die Kinder erben erst beim Tod des Letztversterbenden. Das führt aber oft zu doppelter Erbschaftsteuer, weil:

  • die Freibeträge der Kinder beim Tod des ersten Elternteils ungenutzt verfallen
  • beim Tod des zweiten Elternteils dann das gesamte Familienvermögen versteuert wird

🎓 Die Lösung: Das Supervermächtnis

Ein Supervermächtnis sieht vor, dass bereits beim Tod des erstversterbenden Elternteils ein Vermächtnis zugunsten der Kinder entsteht. Dabei erhält der überlebende Ehegatte das Recht zu entscheiden:

  • ✉️ Wem aus dem Kreis der Kinder etwas zugewendet wird (§ 2151 BGB)
  • 💸 Was zugewendet wird und in welchem Anteil (§ 2153 BGB)
  • Wann die Leistung erfolgt – „unter Berücksichtigung seines eigenen Versorgungsinteresses“

Die Kinder erhalten also nicht automatisch etwas – aber sie erhalten einen Anspruch, über dessen Inhalt, Umfang und Fälligkeit der überlebende Elternteil entscheiden darf.


⚠️ Steuerlich nur wirksam, wenn rechtzeitig erfüllt!

Das Supervermächtnis wirkt nur dann steuerlich zugunsten der Kinder, wenn es rechtlich richtig umgesetzt wird. Die wichtigste Regel lautet:

Das Vermächtnis muss zu Lebzeiten des überlebenden Ehegatten erfüllt werden!

Warum?

Nach § 6 Abs. 4 ErbStG werden Vermächtnisse, die erst beim Tod des überlebenden Ehegatten fällig werden, so behandelt, als stammten sie vom Letztverstorbenen. Dann verlieren die Kinder:

  • die Freibeträge gegenüber dem zuerst Verstorbenen
  • die Möglichkeit, die steuerliche Last aufzuteilen

Zusätzlich darf das Vermächtnis nicht so gestaltet sein, dass es automatisch beim Tod des Überlebenden fällig wird (§ 2181 BGB) – sonst greift wieder §6 Abs. 4 ErbStG.


✅ Gestaltungstipps für die Praxis

Damit das Supervermächtnis seine steuerlichen Vorteile entfalten kann, sollte Folgendes beachtet werden:

🔒 1. Klare Fälligkeitsregelung

  • Der Erblasser sollte einen konkreten Fälligkeitstermin für das Vermächtnis bestimmen
  • Dieser muss vor dem Tod des Überlebenden liegen

🔐 2. Substanzielle Zweckbestimmung

  • Das Vermächtnis sollte an konkrete Zwecke geknüpft sein, z. B.:
    • Entschädigung für Nichtberücksichtigung in der Erbfolge
    • Ausnutzung der Freibeträge
    • gerechte Vermögensverteilung unter Berücksichtigung des Versorgungsinteresses des Ehegatten

🔑 3. Flexible, aber verbindliche Bestimmungsbefugnis

  • Der überlebende Ehegatte darf entscheiden, was zugewendet wird, wem, wann und in welcher Form
  • Er kann auch festlegen, dass das Kind eine Sachleistung oder Geld erhält
  • Die Vermächtniserfüllung kann mit Nießbrauch oder Rückforderungsrechten kombiniert werden

🧐 4. Vermeidung steuerlicher Fehlwirkungen

  • Keine automatische Fälligkeit beim Tod des Ehegatten
  • Kein Gestaltungsmissbrauch i. S. v. §42 AO, da sowohl außersteuerliche Zwecke (z. B. Versorgungssicherung) als auch die Anerkennung durch das Gesetz (§3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) vorliegen

🔍 Beispiel aus der Praxis

Ein Ehepaar setzt sich im Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben ein. Der Ehemann stirbt zuerst.

Die Ehefrau erhält das gesamte Vermögen. Gleichzeitig entsteht ein Supervermächtnis zugunsten der beiden Kinder. Die Ehefrau kann nun bestimmen, wem sie welchen Teil des Nachlasses gibt – solange sie das zu ihren Lebzeiten tut. So können die Kinder je 400.000 € Freibetrag nutzen und mehr vom Familienvermögen erhalten, ohne hohe Steuerlast.


🏛️ Fazit: Super, aber nur richtig eingesetzt

Das Supervermächtnis ist ein hochwirksames Mittel zur Erbschaftsteueroptimierung. Aber nur, wenn es handwerklich sauber gestaltet wird. Entscheidend ist:

📍 Die Vermächtnisse müssen zu Lebzeiten des überlebenden Ehegatten erfüllt werden – sonst geht der Steuervorteil verloren.

Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich Sie gerne bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Testaments und Vermächtnisses. Sprechen Sie mich an – vertrauensvoll, kompetent und mit Blick für das Wesentliche.

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Gerhard Ruby
Fachanwalt für Erbrecht
www.ruby-erbrecht.com

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