Testament bei suchtkrankem Kind. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Deutschland
Testament bei suchtkrankem Kind
Die Eltern suchtkranker Kinder sind nicht zu beneiden: Zu den vielen lebzeitigen Sorgen und Nöten, tritt die Frage, was aus dem eigenen Vermögen nach dem eigenen Ableben einmal werden soll. Beim suchtkranken Kind bestehen regelmäßig folgende Gefahren:
- Es könnte einerseits sein Erbe bzw. Pflichtteil zur Finanzierung seiner Sucht verschwenden,
- andererseits werden seine i.d.R. zahlreichen Gläubiger versuchen, sein Erbe zu pfänden.
Hier hilft das Testament mit Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht. Dieses Testament zugunsten überschuldeter Kinder stellt darüber hinaus sicher, dass das drogen- oder alkoholsüchtige Kind unpfändbare Einkünfte für seinen eigenen standesgemäßen Unterhalt und den seiner Familie erhält. Schließlich wird die Substanz des Nachlasses den Abkömmlingen des Suchtkranken, also den eigenen Enkelkindern erhalten.