Testamentsauslegung

Testamentsauslegung: Wer bekommt die Gegenstände, die nicht im Testament verteilt wurden? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Testamentsauslegung: Wer bekommt die Gegenstände, die nicht im Testament verteilt wurden?

Der Erblasser hatte in seinem Testament sein Sparbücher, Häuser und Eigentumswohnungen an 6 Personen verteilt, die er als „Erben“ bezeichnete. Im Testament hatte er aber ein Haus und 500.000 Euro vergessen zu erwähnen. Das Gericht kam zum Schluss, dass die 6 Personen nur „Vermächtnisnehmer“ (also keine Erben) seien. Erbe sei nach der gesetzlichen Erbfolge nur die Schwester des Verstorbenen. ihr fiel zunächst der gesamte Nachlass an und sie musste die Vermächtnisse an die 6 Personen herausgeben. Der „Rest“, also das vergessene Haus und die 500.000 Euro verblieben der Schwester als gesetzlicher Erbin.

Für Experten: BayObLG, Beschluss vom 14.12.2000 – 1Z BR 95/00657

 

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