Notarielles Testament. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Reicht ein notarielles Testament zur Vorlage beim Grundbuchamt?
Ja. Ein notarielles Testament genügt dem Grundbuchamt zum Umschreiben des Grundstückes auf die Erben, wenn sich die Erbfolge aus dem Testament zweifelsfrei ergibt. Die zweifelsfreie Erbfolge ergibt sich aus einem Berliner Testamenten mit Pflichtteilstrafklausel allerdings nicht. Aus dem Berliner Testament lässt sich ja nicht entnehmen, ob einer der Pflichtteilsberechtigten nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten seinen Pflichtteil geltend gemacht hat. Damit ist unsicher, ob er Schlusserbe ist oder nicht.