Testamentskopie kann reichen. Erklärt von Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Testamentskopien
können als Nachweis für ein Testament reichen. Das kann gut sein, ist aber in den meisten Fällen aber eher gefährlich. Oft geben Eltern ihren Kindern Kopien von Testamenten. Werden diese dann vernichtet und kein neues Testament erstellt, dann kann es gut sein, dass ein Kind eine Testamentskopie vorlegt. Damit ist dann bewiesen, dass einmal ein Testament errichtet wurde. Ist das Testament erst einmal in der Welt, muss derjenige der behauptet es gälte nicht mehr, beweisen, dass es von den Eltern widerrufen wurde. Das ist oft nicht möglich, wenn die Eltern verstorben sind. Also: Vorsicht mit Testamentskopien.
Hintergrund
Nur weil ein einmal errichtetes Testament nicht mehr auffindbar ist, ist es noch nicht unwirksam. Nur weil man es nicht mehr findet, kann auch nicht einfach angenommen, dass der Erblasser es vernichtet hat. dein nicht mehr vorhandenes Testament nicht unwirksam, und es besteht keine Vermutung dafür, dass es der Erblasser in vernichtet hat, um es dadurch zu widerrufen.