Testamentsvorlage durch Testamentsvollstrecker für Auflassung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht.
Testamentsvorlage durch Testamentsvollstrecker für Auflassung
Erklärt der Testamentsvollstrecker als Veräußerer die Auflassung, hat das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis zu prüfen. Der Testamentsvollstrecker verfügt nicht unentgeltlich, wenn die Verfügung in Erfüllung einer letztwilligen Verfügung des Erblassers vorgenommen wurde. Der Nachweis muss nicht in der Form des § 29 GBO geführt werden.
Für Experten:
OLG München v. 18.02.2010 – 34 Wx 9/10 –
NJW-Spezial 2010, 264