🧠 Testierfähigkeit bei Alzheimer – Wann ist ein Testament noch wirksam?

Von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht


⚖️ Der Fall vor Gericht

Ein Mann, der seit zwei Jahren an Alzheimer litt, errichtete ein Testament. Obwohl sein letzter Wille einfach formuliert war, erkannte das Oberlandesgericht München die Verfügung nicht als wirksam an. Der Grund: Der Erblasser war nicht testierfähig.
➡️ Die Richter betonten:

🧾 „Es gibt keine nach dem Schwierigkeitsgrad der letztwilligen Verfügung abgestufte Testierfähigkeit.“
(OLG München, Beschluss vom 14.08.2007 – 31 Wx 016/07)


📜 Was bedeutet Testierfähigkeit?

Nach § 2229 Abs. 4 BGB ist testierunfähig,
wer wegen

  • einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit,

  • Geistesschwäche oder

  • Bewusstseinsstörungen
    nicht in der Lage ist:

🧩 Die Bedeutung seiner Verfügung zu erkennen,
⚖️ die Folgen für sich und andere zu verstehen,
🧭 Gründe für und gegen eine Verfügung abzuwägen,
🛡️ einen freien Willen zu bilden.

Die Fähigkeit zur Testamentserrichtung ist also entweder vollständig vorhanden oder fehlt ganz – auch bei scheinbar einfachen Inhalten.


🧪 Kognitive Restfähigkeiten reichen nicht aus

Selbst wenn ein Betroffener:

🗣️ einfache Gespräche führt,
📰 Zeitung liest oder
🎲 Brettspiele spielt,

kann Testierunfähigkeit vorliegen. Entscheidend ist nicht das Alltagsverhalten, sondern die Fähigkeit zu einer freien und klaren Willensbildung.


🧠 Typische Anzeichen für Testierunfähigkeit bei Demenz:

❌ Fehlendes Verständnis der wirtschaftlichen Folgen
❌ Kein Überblick über Vermögensverhältnisse
❌ Einfluss durch Dritte oder Krankheit
❌ Keine kritische Abwägung möglicher Verfügungen


📌 Fazit für Angehörige und Betroffene

Ein Testament bleibt nur dann wirksam, wenn der Erblasser geistig klar urteilen kann – unabhängig von der Komplexität seines Inhalts.

👨‍⚖️ Lassen Sie sich frühzeitig beraten, wenn eine Demenz im Raum steht.
So vermeiden Sie spätere Anfechtungen wegen Testierunfähigkeit.


📞 Ihre Fragen – meine Erfahrung

Als Fachanwalt für Erbrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung unterstütze ich Sie bei allen Fragen zur Testierfähigkeit, Demenz und Testament.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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