Der Trick mit dem Ehegattenvoraus. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Der Trick mit dem Ehegattenvoraus
Wird der überlebende Ehegatte gesetzlicher Erbe, erhält er die Haushaltsgegenstände als Voraus; nur den Rest muss er mit den anderen Erben teilen.
Trick: Der Voraus kann pflichtteilsmindernd eingesetzt werden.
Beispiel:
Aida und Bert sind kinderlos verheiratet. Das Verhältnis zu Aidas Eltern ist sehr schlecht. Da Aida schwer erkrankt ist und mit allem zu rechnen ist, soll Bert alles erben. Der Nachlasswert beträgt 100.000 Euro, wovon alleine auf die Haushaltsgegenstände 80.000 Euro entfallen. Aidas Eltern hätten bei einer testamentarischen Alleinerbeneinsetzung von Bert einen Pflichtteilsanspruch i.H.v. 1/8 von 100.000 = 12.500 Euro.
Aida ist raffinierter: Sie ordnet im Testament nur die Enterbung der Eltern an. Jetzt wird B nicht Testamentserbe, sondern gesetzlicher Alleinerbe. Folge: Die Eltern können ihren Pflichtteil nur aus dem um den Voraus reduzierten Nachlass erhalten, also nur 1/8 von 20.000 Euro = 2.500 Euro.