Schulden werden vererbt. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Schulden werden vererbt
Das „Vermögen“, das vererbt wird, umfasst nicht nur die Aktivwerte sondern auch Verbindlichkeiten. Der Erbe ist der Fortsetzer der Persönlichkeit des Erblassers in allen Rechten und Pflichten. Der Erbe haftet also grundsätzlich für die Nachlassverbindlichkeiten – allerdings auf den Nachlass beschränkbar. Die Nachlassverbindlichkeiten, d.h. die Schulden des Erblassers werden also Schulden des Erben. Die unbeschränkte Haftung des Erben mit seinem eigenen Vermögen, das er schon immer hatte und dem Nachlass, kann aber auf den Nachlass beschränkt werden. Dann haftet er für die Schulden des Erblassers nur noch mit der Erbschaft.