Hypothek oder Grundschuld an Erbteil?

Grundschuld am Anteil eines Miterben am Nachlassgrundstück? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Grundschuld am Anteil eines Miterben am Nachlassgrundstück?

Frage

Ich habe zusammen mit meinem Bruder meinen Vater zur Hälfte beerbt. Mein Vater hat ein Haus hinterlassen. Ich schulde einem Freund Geld. Der will jetzt als Sicherheit die Eintragung einer Hypothek an dem Grundstück. Mein Bruder ist damit nicht einverstanden. Kann er die Eintragung der Hypothek an meiner Hälfte verweigern?

Antwort:

Eine Hypothek an Ihrer Grundstückshälfte kann gar nicht eingetragen werden, weil es diese Grundstückshälfte rechtlich gesehen gar nicht gibt. Das gesamte Grundstück gehört der Erbengemeinschaft, die aus Ihnen und Ihrem Bruder besteht. Einen Anteil an dem Hausgrundstück, der Ihnen alleine gehört und den Sie mit der Hypothek belasten könnten, existiert rechtlich überhaupt nicht. Hierzu bestimmt § 1114 BGB:

§ 1114 BGB Belastung eines Bruchteils
Ein Bruchteil eines Grundstücks kann ……  mit einer Hypothek nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.

Sie sind nicht Miteigentümer, sondern erbengemeinschaftlicher Gesamthandseigentümer. Da es einen Anteil am Hausgrundstück, der Ihnen alleine gehört nicht gibt, kann er auch nicht belastet werden. Die gewünschte Hypothek ist in Ihrem Fall rechtlich unmöglich, und zwar selbst dann, wenn Ihr Bruder sogar zustimmen würde könnte keine Hypothek an einem rechtlich nicht existierenden Anteil eingetragen werden.

Sie müssen, um Ihren Darlehensgläubiger abzusichern, diesem Ihren Erbteil oder einen Bruchteil Ihres Erbteils verpfänden. Das ist sogar ohne Zustimmung Ihres Bruders möglich.

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