Erbrechtliche Nachteile der Gütergemeinschaft. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Erbrechtliche Nachteile der Gütergemeinschaft
Die Vereinbarung der Gütergemeinschaft reduziert die gesetzliche Ehegattenerbquote auf lediglich 1/4, so dass entsprechend die gesetzlichen Erbteile und damit auch die Pflichtteile der Kinder höher sind.
Nachteilig ist auch die Haftungserweiterung für Verpflichtungen, die bereits vor Eintritt der Gütergemeinschaft bestanden haben und solche, die aufgrund Gesetzes entstehen, etwa aus unerlaubter Handlung und Unterhaltspflichten sowie die Mitberücksichtigung des Einkommens des Ehegatten bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Unterhaltsrecht (§ 1604 BGB).
Von daher ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Vereinbarung einer Gütergemeinschaft oder die Beibehaltung derselben sinnvoll ist.