Während der Wohlverhaltensphase den Pflichtteil geltend machen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Verbraucherinsolvenz: Pflichtteil während Wohlverhaltensphase fordern?
Frage:
Ich befinde mich in der Privatinsolvenz. Muss ich während des Restschuldbefreiungsverfahrens in der Wohlverhaltensphase den Pflichtteil geltend machen?
Antwort:
Nein, das müssen Sie nicht. Das ist vom BGH entschieden. Die Entscheidung, ob der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht wird, bleibt wegen der höchstpersönlichen Natur desselben, alleine Ihnen überlassen.
Tipp:
Sie können den Pflichtteil sogar erst nach dem Ablauf der Wohlverhaltensphase geltend machen und so den Halbteilungsgrundsatz umgehen.