Können Vereinsmitgliedschaften eigentlich vererbt werden? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Ist die Vereinsmitgliedschaft vererblich oder übertragbar?
Nein, sie ist weder vererblich noch übertragbar. Auch die Ausübung durch andere ist nicht statthaft. Die Vereinsmitgliedschaft ist ein höchstpersönliches Recht, das mit dem Tod des Vereinsmitglieds endet.
§ 38 BGB Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden.
Ausnahme:
Bestimmt die Vereinssatzung, dass die Mitgliedschaft vererblich ist und auf den (oder die Erben übergeht, werden die Erben in gesamthänderischer Verbundenheit Inhaber der Mitgliedschaft, jedoch nicht alle Miterben Mitglieder und auch nicht die Erbengemeinschaft als solches Mitglied. Die Erben müssen das Stimmrecht einheitlich ausüben, da es ansonsten verfällt.