Verlobte

Verlobte erben ohne Testament gar nichts. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Verlobte erben ohne Testament gar nichts

Frage:

Mein Verlobter ist plötzlich gestorben. Wir haben 20 Jahre zusammengelebt. Er wollte mich heiraten. Er hat keine Kinder, keine Geschwister und nur noch seine Mutter. Wer erbt?

Antwort:

Die Mutter wird Alleinerbin. Sie sind leider weder verheiratet noch blutsverwandt und haben somit kein gesetzliches Erbrecht. Ihr Verlobter hätte ein Testament errichten müssen.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren