Verpflichtung zur Erbeinsetzung durch Vertrag? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Verpflichtung zur Erbeinsetzung durch Vertrag?

Kann ich meinen Vater durch Vertrag verpflichten, dass er mich in seinem Testament als Erbe eingesetzt, wie dies im anglo-amerikanischen Recht mit seinen „contracts to make a will“ möglich ist?

Nein, das ist im deutschen Recht nicht möglich. Um die Testierfreiheit zu schützen, hat der Gesetzgeber rechtsgeschäftliche Verpflichtungen zur Testamentserrichtung verboten. Nach § 2302 BGB, der die unbeschränkbare Testierfreiheit schützt, ist ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder nicht zu errichten, aufzuheben oder nicht aufzuheben, nichtig.

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