🤝 Verpfründungsvertrag – Pflege gegen Erbe

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht


Was ist ein Verpfründungsvertrag?

Ein Verpfründungsvertrag ist eine besondere Form des Erbvertrags. Er regelt einen Austausch von Pflege und Versorgung gegen eine spätere Erbeinsetzung.


⚖️ Das Prinzip: Leistung gegen Gegenleistung

👵 Der künftige Erblasser verpflichtet sich:
zu Lebzeiten gepflegt und versorgt zu werden (z. B. durch Unterkunft, Essen, Betreuung).

👨‍⚕️ Der künftige Erbe verpflichtet sich:
– diese Pflege- und Unterstützungsleistungen regelmäßig zu erbringen.

🏡 Als Gegenleistung wird der Pflegende im Erbvertrag als Erbe eingesetzt – häufig als Alleinerbe.


🔄 Kann man sich wieder lösen?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen:

💔 Rücktritt durch den Erblasser:

Wenn der künftige Erbe seine Pflegepflicht nicht erfüllt,
kann der Erblasser vom Erbvertrag zurücktreten.

🚪 Kündigung durch den Pflegenden:

Auch der Pflegende kann aus wichtigem Grund kündigen,
wenn etwa das Vertrauensverhältnis zerstört ist oder die Pflege unzumutbar wird.

In diesem Fall kann er unter Umständen einen Ausgleich für bisher erbrachte Leistungen fordern.


🧾 Wichtig zu wissen:

  • Der Verpfründungsvertrag ist bindend – aber nicht starr.

  • Rechte und Pflichten müssen klar geregelt und dokumentiert werden.

  • Es handelt sich regelmäßig um einen notariellen Erbvertrag.


📌 Tipp vom Fachanwalt für Erbrecht:
Ein Verpfründungsvertrag kann für beide Seiten sinnvoll sein –
aber nur, wenn er rechtlich sauber formuliert ist und Raum für Konfliktlösungen lässt.


📞 Jetzt beraten lassen
Wir prüfen für Sie, ob ein Verpfründungsvertrag in Ihrem Fall sinnvoll ist –
und gestalten ihn so, dass er Rechtssicherheit für beide Seiten bietet.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren