Versorgungsvertrag. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Versorgungsvertrag
Bei der vorweggenommen Erbfolge wird ein naher Verwandter, meist einer der gesetzlichen Erbe im Vorgriff auf das spätere Erbe, vom zukünftigen Erblasser bedacht, und zwar meist mit einem Hausgrundstück.
Beim Versorgungsvertrag steht dabei die Alterssicherung des Übergebers im Blickpunkt.
Die Versorgungsleistungen, die vom Übernehmer gegenüber dem Übergeber zu überbringen sind, können eine Auflage sein. Dann gilt Schenkungsrecht, weil die Leistungen „aus“ dem Übergabeobjekt zu erwirtschaften sind.
Die Versorgungsleistungen können aber auch echte Gegenleistungen sein, so dass entweder eine gemischte Schenkung vorliegt oder ein Austauschvertrag, bei dem sich Leistung und Gegenleistung entsprechen.