Vorsorgevollmacht: Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht in Baden-Württemberg
Nein, die Kosten können nicht bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden, weil sie der privaten Lebensführung zuzuordnen sind.
Das Finanzgericht des Saarlandes hat hierzu entschieden:
„Notarkosten für die Errichtung eines Testaments betreffen grundsätzlich die private Sphäre eines Steuerpflichtigen und können deshalb nicht als Werbungskosten in Ansatz gebracht werden. Dies gilt entsprechend für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung.“
Kostenlose Vorsorgevollmacht
Eine kostenlose Vorsorgevollmacht können Sie bei uns übrigens über youtube abrufen. Wenn Sie diese kostenlose Vollmacht durch die Betreuungsbehörde bei Ihrem Landratsamt für nur 10 Euro beglaubigen lassen, ist sie genauso für Grundstücksgeschäfte einsetzbar, wie die eines Notars. Für alles andere reicht ohnehin die private Vorsorgevollmacht.
FG Saarland Beschluss vom 13.02.2007 – 1 V 1336/06