Wann kann der Pflichtteil entzogen werden? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wann kann der Pflichtteil entzogen werden?
Eine Pflichtteilsentziehung ist schwierig. Sie ist nur möglich, wenn das Kind den Erblasser
- ermordet oder
- misshandelt hat, andere
- Verbrechen gegen den Erblasser begangen hat,
- wenn das Kind zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde
und es zudem dem Erblasser deshalb nicht zumutbar ist, dem Verurteilten seinen Pflichtteil zu belassen.
Das Gleiche gilt bei Verfehlungen gegen den Ehepartner oder Kinder des Erblassers.