Eigentumswohnung: Soll ich sie auf meine Kinder übertragen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Eigentumswohnung: Soll ich sie auf meine Kinder übertragen?
Das kann sinnvoll sein, um
zu vermeiden.
1. Steuervorteile
Da so die schenkungsteuerlichen Freibeträge von 400.000 € je Kind alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen, kann eine gestaffelte Vermögensübertragung Erbschaftsteuer sparen.
Der Übergeber kann sich durch Nießbrauchsvorbehalte oder Wohnungsrechte absichern, die zusätzlich einen Steuerspareffekt haben.
2. Absicherung
Neben dem Nutzungsrecht sollte sich der Übergeber noch durch Rückholrechte und Verfügungsverbote absichern.
3. Mehrere Kinder
Soll nur Kind die Wohnung erhalten, ist an eine Abfindung für die Geschwister als „weichende Erben“ zu denken.
4. Ehegatte
Die Übertragung des selbst genutzten Familienwohnung an den Ehegatten erfolgt steuerfrei.
Für andere Immobilien steht dann immer noch ein Freibetrag von 500.000 Euro zur Verfügung.
Für den Fall der Scheidung sollte ein Rückholrecht vereinbart werden.
5. „Böse Kinder“
… erhalten von der Eigentumswohnung dann keinen Pflichtteil mehr, wenn die Wohnung seit mindestens zehn Jahren an ein Geschwisterkind übertragen wurde. Das gilt nicht bei einer Übertragung an den Ehegatten, hier bleibt das Pflichtteilsrecht bestehen. Gleiches gilt bei einer Übertragung unter Nießbrauchsvorhalt (siehe 6.)
6. Gut zu wissen
Diese Zehnjahresfrist beginnt aber nicht zu laufen, wenn sich der Übergeber die wesentlichen Nutzungen an der Eigentumswohnung (zum Beispiel den Nießbrauch) vorbehalten hat.