contract to make a will. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
contract to make a will
Frage:
Was ist ein „contract to make a will“ aus den USA?
Antwort:
Der „contract to make a will“ nach US-Amerikanischem Recht, ist die „vertragliche Pflicht des Erblassers ein bestimmtes Testament zu machen“. Es handelt sich um einen schuldrechtlichen Testiervertrag, der für seine Wirksamkeit aber einer Gegenleistung (consideration) bedarf.