Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Eine Anstandsschenkung ist eine Schenkung, die der Anstand gebietet
Juristisch gesprochen ist die Anstandsschenkung
eine unentgeltliche Zuwendung, die nach der Anschauung des täglichen Lebens nicht unterbleiben könnte, ohne dass der Schenkende an sozialem Ansehen verlieren würde.
Ob das so ist, ist unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sowie der jeweiligen örtlichen und sozialen Verkehrssitten festzustellen.
Hierunter fallen insbesondere gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke, wie übliche Geschenke unter nahen Verwandten zu Geburtstagen, Weihnachten, zur Hochzeit, zu Jubiläen oder Einladungen. Auch Spenden können hierunter fallen, ebenso Trinkgelder.
Gut zu wissen
Anstandsgeschenke lösen keine Pflichtteilsergänzungsansprüche aus.