Kann eigentlich auch schon ein Embryo erben? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann eigentlich auch schon ein Embryo erben?
Es handelt sich um den Embryo (altmodisch: Leibesfrucht), der Erbe werden kann, wenn er später geboren wird. Der lateinische Begriff „nasciturus“ heißt auf Deutsch „der noch zu Gebärende“. Er lebt zur Zeit des Erbfalls noch nicht, ist aber bereits gezeugt. Er gilt als vor dem Erbfall geboren, wenn er später lebend geboren wird. Er kann aufgrund dieser Fiktion also zum Zeitpunkt des Erbfalls (= Todeszeitpunkt) erben, wenn er später lebend geboren wird.