Was versteht man unter Revalutierung einer Grundschuld?
Was versteht man unter Revalutierung einer Grundschuld?
Grundschulden
Grundschulden sind Recht zur Absicherung eines Darlehensgebers, das kann eine Bank aber auch ein Privatmann sein. Der Eigentümer verpfändet mit der Grundschuld sein Grundstück, um eine Forderung abzusichern, die ein anderer gegen ihn oder einen anderen z.B. sein Kind hat. Grundschulden werden vor allem von Banken für die Absicherung eines Kredits eingesetzt. Dabei ist im Verhältnis Kreditnehmer – Bank die Ausgestaltung des Darlehensvertrages von großer Bedeutung. Die Bedingungen der Rückzahlung und Verzinsung, Laufzeit, Kündbarkeit etc. des Darlehens bestimmen sich ausschließlich nach den im Darlehens-(=Kredit)vertrag getroffenen Vereinbarungen. Die Grundschuld flankiert den jeweiligen Darlehensvertrag zur Sicherung eines erleichterten Zugriffes auf das verpfändete Grundstück; nämlich dann wenn das Darlehen nicht mehr vertragsgemäß bedient wird. Ohne Bestellung einer Grundschuld müsste der Gläubiger Klage erheben und aus dem dann rechtskräftigen Zahlungsurteil die Zwangsvollstreckung betreiben.
Vollvalutierung, Teilvalutierung, Nichtvalutierung
Wird das Darlehen zurückbezahlt, verändert sich die Grundschuld nicht. Sie steht – obwohl der Kredit abgezahlt ist – als Sicherungsmittel weiterhin zur Verfügung. Also Null Schulden, aber das Grundstück steht weiter als Pfandobjekt zur Verfügung. Wenn der Kredit abgezahlt ist, besteht die also Grundschuld fort, aber sie ist nicht mehr valutiert.
- Bei Grundschulden liegt eine Vollvalutierung vor, wenn der Betrag der Grundschuld (z.B. 100.000 Euro) und der Betrag der gesicherten Kreditforderung (z.B. ebenfalls 100.000 Euro) gleich sind.
- Von einer Teilvalutierung spricht man, wenn die Grundschuld (z.B. über 100.000 €) nur noch einen Teil des ursprünglichen Darlehensbetrages sichert (z.B. nur noch 50.000 Euro)
- Die Grundschuld valutiert nicht mehr, wenn die Grundschuld keine Forderung mehr absichert, weil das Darlehen abbezahlt ist.
Die Grundschuld ist also eine Sicherheit, die sich nicht verbraucht
Dieses Argument setzen Banken als Vorteil argumentativ ein. Die Grundschuld sei nach Rückzahlung des Darlehens zur Absicherung eines neuen Kredites jederzeit wieder einsetzbar, ohne dass Zeit und Kosten für die Neueintragung einer Grundschuld entstehen. Man hat ja schon die alte Grundschuld. Die Grundschuld kann also bei der Bank einen neuen Kredit absichern und die Auszahlung des neuen Kredits geht schneller vonstatten. Das nennt man dann „Revalutierung“ der Grundschuld.
Gut zu wissen
Darauf drängen viele Banken gerne, denn dann haben sie Chancen auch den neuen Kredit zu finanzieren. Das nennt man auch Kundenbindung. Der Kunde geht natürlich zu seiner alten Bank und verschließt sich damit möglicherweise die Chance auf einen günstigeren Kredit bei einer anderen Bank.