Wenn die Bedingung im Testament sittenwidrig ist. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht aus Baden-Württemberg
Wenn die Bedingung im Testament sittenwidrig ist
Die sittenwidrige Testamentsbedingung vernichtet sowohl als aufschiebende wie als auflösende Bedingung das ganze Rechtsgeschäft, auch bei letztwilligen Verfügungen, §§ 134, 138 BGB.
Ein Tipp von RA Ruby
§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.