Sittenwidriges Testament

Wenn die Bedingung im Testament sittenwidrig ist. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht aus Baden-Württemberg

Wenn die Bedingung im Testament sittenwidrig ist

Die sittenwidrige Testamentsbedingung vernichtet sowohl als aufschiebende wie als auflösende Bedingung das ganze Rechtsgeschäft, auch bei letztwilligen Verfügungen, §§ 134, 138 BGB.


Ein Tipp von RA Ruby

§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
   
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
   
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren