Muss ein Testamentsvollstrecker von selbst die ErbSt-Erklärung abgeben? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Muss ein Testamentsvollstrecker von selbst die ErbSt-Erklärung abgeben?
Nein, auch ein Testamentsvollstrecker ist erst nach Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verpflichtet (FG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2011 – 4 K 1956/10 Erb).
Den Testamentsvollstrecker trifft auch keine Anzeigepflicht des Erwerbs von Todes wegen, da das Finanzamt vom Nachlassgericht über den Erbfall und die Testamentsvollstreckung benachrichtigt wird. Dem Testamentsvollstrecker können nicht mehr Pflichten obliegen als dem Erben.