Wer erbt unser Haus ohne Testament? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wer erbt unser Haus ohne Testament?
Frage:
Mein Mann und ich sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses. Sonst haben wir kein nennenswertes Vermögen. Wir sind ohne Ehevertrag verheiratet. Wir haben zwei gemeinsame Kinder. Mein Mann hat noch ein nichteheliches Kind aus einem Seitensprung. Wer erbt, wenn wir keine Kinder machen und mein Mann nach mir verstirbt, wovon ich ausgehe, weil ich sehr krank bin?
Antwort:
Es entstehen ohne Testament zwei Erbengemeinschaften. Zunächst die Erbengemeinschaft nach Ihnen als Ehefrau und Mutter: Ihr Mann erbt die Hälfte und ihre beiden ehelichen Kinder je 1/4. Beachten Sie aber bitte, dass sich in der Erbengemeinschaft nur das halbe Haus befindet. Wirtschaftlich betrachtet erbt Ihr Mann also 1/4 des gesamten Hauses und hat somit 3/4. Die beiden Kinder haben wirtschaftlich betrachtet jeweils 1/8 des Hauses.
Beim zweiten Todesfall, dem Ableben Ihres Mannes wird es spannend. Ihr Mann vererbt seine Haushälfte, die er schon immer hatte und er vererbt zusätzlich seinen halben Erbanteil, in dem wirtschaftlich betrachtet 1/4 des Hauses steckt. Wirtschaftlich betrachtet vererbt er also 3/4 des Haues. Es entsteht nach Ihrem Mann eine zweite Erbengemeinschaft, in der die beiden ehelichen Kinder und das nichtehelich Kind jeweils zu 1/3 Erben. Wirtschaftlich betrachtet erbt jedes der Kinder 1/4 am Haus.
Wenn man beide Erbgänge wirtschaftlich zusammenrechnet, so hat das Nichteheliche Kind 1/4 am Haus (25 %) und die beiden nichtehelichen Kinder je 3/8 (je 37,5 %). Das ist aber nur die wirtschaftliche Sicht.
Rechtlich gesehen bestehen die beiden Erbengemeinschaften mit ihre Erbteilen fort. Dahinter verbirgt sich aber wirtschaftlich die Aufteilung, die soeben dargestellt wurde.