Erwerbsnebenkosten bei Schenkungsteuer abziehbar. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erwerbsnebenkosten bei Schenkungsteuer abziehbar
Wie Erwerbsnebenkosten (Notarkosten, Grundbuch, Handelsregister, Rechtsanwalt, Steuerberater, Gutachter) im Falle einer Schenkung (auch mit teilweisen Gegenleistungen) schenkungsteuerlich aus Sicht des Finanzamts zu behandeln sind, ist von der Finanzverwaltung geregelt (Ländererlass vom 16.03.2012).
Danach gilt folgendes:
- Werden diese Kosten vom Beschenkten getragen sind sie – auch bei einer gemischten Schenkung – voll abzugsfähig
- Werden die Erwerbsnebenkosten vom Schenker getragen stellen sie zwar eine zusätzliche Schenkung dar, sind aber als Entreicherung sofort wieder abziehbar.
- Rechtsanwalts- und Steuerberaterkosten sind nur für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und für die Erstellung der Feststellungserklärung zum Grundbesitzwert voll abzugsfähig. Nicht jedoch, wenn sie erst im Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren entstehen.
- Gutachterkosten für die Verkehrswertermittlung bei Grundbesitz sind voll abzugsfähig, wenn sie nicht erst im Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren anfallen.