Wer kann die Erbschaft nicht ausschlagen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen
Wer kann die Erbschaft nicht ausschlagen?
- Wer die Erbschaft angenommen hat,
- wer die für die Ausschlagung vorgeschriebene Sechswochenfrist (oder Sechsmonatsfrist bei Auslandsaufenthalt des Erben) hat verstreichen lassen,
- der Fiskus als gesetzlicher Erbe (wohl aber kann er die Erbschaft als eingesetzter Erbe ausschlagen).