Darf Testamentsvollstrecker Gegenstände verschenken?

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Testamentsvollstrecker
Darf Testamentsvollstrecker schenken?

Darf Testamentsvollstrecker Gegenstände aus Nachlass verschenken? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Darf der Testamentsvollstrecker Gegenstände aus dem Nachlass verschenken?

Nein. Das ist dem Testamentsvollstrecker ausdrücklich verboten. Nur Geschenke zur Erfüllung einer sittlichen Pflicht oder sogenannte Anstandsschenkungen darf der Testamentsvollstrecker vornehmen.

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