Darf Testamentsvollstrecker Gegenstände aus Nachlass verschenken? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Darf der Testamentsvollstrecker Gegenstände aus dem Nachlass verschenken?
Nein. Das ist dem Testamentsvollstrecker ausdrücklich verboten. Nur Geschenke zur Erfüllung einer sittlichen Pflicht oder sogenannte Anstandsschenkungen darf der Testamentsvollstrecker vornehmen.