👨‍⚖️ Gesetzlicher Erbe

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht


👪 Wer kann gesetzlicher Erbe werden?

Das Gesetz bestimmt drei Gruppen von Personen, die erben können, wenn kein Testament vorliegt:


1. 👨‍👩‍👧‍👦 Die Verwandten

Das sind zum Beispiel:

  • Kinder, Enkel und Urenkel (1. Ordnung)

  • Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen (2. Ordnung)

  • Großeltern, Tanten/Onkel, Cousins/Cousinen (3. Ordnung)

Wichtig:
Die näheren Verwandten schließen die entfernteren aus.
Beispiel: Gibt es Kinder, erben Eltern oder Geschwister nichts.


2. 💍 Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner

Der Ehegatte erbt nach dem Gesetz immer mit, wenn auch Verwandte vorhanden sind.
Je nachdem, wie verwandt die Miterben sind und welcher Güterstand in der Ehe galt, bestimmt sich die Höhe des Erbteils.

Beispiele:

  • Bei Kindern → der Ehegatte bekommt 1/4 oder meistens 1/2

  • Neben  Geschwistern, wenn keine Kinder des Erblassers vorhanden sind → der Ehegatte bekommt oft mehr, nämlich 3/4


3. 🏛️ Der Staat (Fiskus)

Wenn keine Verwandten mehr leben und kein Ehegatte (mehr) da ist, dann erbt der Staat – meist das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt lebte.

Der Fiskus wird aber nur dann Erbe, wenn niemand anderes gesetzlich oder testamentarisch erben kann.


🧭 Was bedeutet das für Sie?

  • Sie möchten selbst bestimmen, wer Ihr Erbe wird?
    👉 Dann brauchen Sie ein Testament.

  • Sie möchten wissen, was Ihnen zusteht, wenn jemand stirbt?
    👉 Dann prüfen wir für Sie die gesetzliche Erbfolge – klar und verständlich.


📞 Fragen? Ich bin für Sie da.

Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Fachanwalt für Erbrecht

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren