Annahme des Testamentsvollstrecker-Amtes. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie erkläre ich die Annahme des Testamentsvollstrecker-Amtes?
Durch einfache Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, und zwar mündlich ober per Brief. Das reicht. Damit haben Sie aber noch kein Testamentsvollstreckerzeugnis beantragt. Dieses muss separat beim Nachlassgericht beantragt werden.