Wie funktioniert eigentlich eine „Leichenschau“?

Leichenschau

Wie funktioniert eigentlich eine „Leichenschau“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Wie funktioniert eigentlich eine „Leichenschau“?

Die Leichenschau  ist die Untersuchung des Leichnams eines Menschen zur Feststellung des Todes und zur Bestimmung der Ursachen und näheren Umstände eines Todes.

Die Leichenschau ist für Leichen und Totgeburten zwingend. Erst wenn Zeitpunkt, Art und Ursache des Todes von einem Arzt festgestellt sind, darf der Leichnam bestattet werden.

Die Durchführung der Leichenschau ist in den Bestattungsgesetzen der deutschen Bundesländer geregelt.

Aufgrund der Leichenschau wird die sogenannte Todesbescheinigung bzw. der Leichenschauschein ausgestellt.

Die Kosten der Leichenschau trägt der Erbe.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren