Wie funktioniert eigentlich eine „Leichenschau“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie funktioniert eigentlich eine „Leichenschau“?
Die Leichenschau ist die Untersuchung des Leichnams eines Menschen zur Feststellung des Todes und zur Bestimmung der Ursachen und näheren Umstände eines Todes.
Die Leichenschau ist für Leichen und Totgeburten zwingend. Erst wenn Zeitpunkt, Art und Ursache des Todes von einem Arzt festgestellt sind, darf der Leichnam bestattet werden.
Die Durchführung der Leichenschau ist in den Bestattungsgesetzen der deutschen Bundesländer geregelt.
Aufgrund der Leichenschau wird die sogenannte Todesbescheinigung bzw. der Leichenschauschein ausgestellt.
Die Kosten der Leichenschau trägt der Erbe.