Verschwundenes Testament. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann man aufgrund eines verschwundenen Testaments erben?
Man kann aufgrund eines verschwundenen Testaments erben; aber die Anforderungen sind hoch.
Nach dem Gesetz ist zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts grundsätzlich das Original des Testaments vorzulegen, auf die das Erbrecht gestützt wird. Ist das Originaltestament jedoch nicht auffindbar, können die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind. Der Nachweis kann also auch durch eine Kopie oder Zeugenaussagen erbrecht werden. Die Hürde ist aber hoch.
Das OLG München entschied:
An den Nachweis von Existenz und Inhalt eines Testaments, dessen Urkunde nicht vorgelegt werden kann, sind strenge Anforderungen zu stellen.
OLG München, Beschluss vom 16. 4. 2008 – 31 Wx 94/07