Grundschuld. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Grundschuld
Die Grundschuld ist ein Sicherungsmittel
der Bank für ein Darlehen, dass man bei der Bank aufnimmt. Die beste Sicherheit für eine Bank ist natürlich ein Grundstück. Wird als Sicherheit z.B. ein Auto übereignet, ist dieses weniger gut, da es durch Alter rasch an Wert verliert. Bei einem Grundstück ist dies nicht der Fall. Der Boden ist auf jeden Fall wertbeständig und die Bodenwerte steigen seit vielen Jahrzehnten sogar ständig. Das auf dem Grundstück stehende Haus ist in aller Regel versichert, so dass auch hier kein Wertverlust droht, falls das Haus abbrennt oder sonst beschädigt wird.
Grundschulden
sind Pfandrechte an Grundstücken – kurz Grundpfandrechte. Im Prinzip gilt für die kaum noch vorkommende Hypothek nichts anderes. Kommt der Schuldner seinen Verpflichtungen aus dem Darlehen der Bank nicht nach, kann die Bank das Grundstück als Grundschuldgläubiger verwerten. Die Verwertung des verpfändeten Grundstücks erfolgt durch Zwangsversteigerung beim Amtsgericht. Der Meistbietende erhält durch Zuschlag das Eigentum am Grundstück und zahlt die Bietsumme an das Gericht. Von dort erhält es dann die Bank, jedenfalls in Höhe der Schulden.
Der Rang ist wichtig
Entscheidend für die Qualität einer Grundschuld ist ihr Rang im Grundbuch. Am Besten ist eine Grundschuld im ersten Rang. Ihr gehen keine anderen Sicherheiten vor, z.B. andere Grundschulden oder Wohnungsrechte oder ein Nießbrauch. So muss ein Wohnungsrecht bei der Versteigerung vom Ersteher übernommen werden, wenn es im Rang vor dem Grundbuch steht. Dann wird der Ersteher zwar neuer Eigentümer, die Wohnungsberechtigten dürfen aber im Haus wohnen bleiben.