Kann eine Pflichtteilsentziehung im Nachhinein unwirksam werden? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann eine Pflichtteilsentziehung im Nachhinein unwirksam werden?
Ja, wenn der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten zu Lebzeiten verzeiht. Dazu muss er zum Ausdruck bringen, dass er durch das die Pflichtteilsentziehung begründende Verhalten nicht mehr gekränkt ist. Eine Einhaltung einer Form ist diesbezüglich nicht vorgeschrieben. Es reicht aus, wenn der Erblasser die Verzeihung schlüssig vollzieht.