Witwe aus der Bindung eines Berliner Testaments befreien. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Witwe aus der Bindung eines Berliner Testaments befreien
Frage:
Mein Mann ist verstorben. Aufgrund eines Berliner Testaments wurde ich Alleinerbin. Schlusserben nach meinem Tod sollen unsere Kinder sein. Jetzt habe ich mich mit einem Kinder überworfen. Kann ich das Berliner Testament wirklich nicht mehr abändern?
Antwort:
Es gibt folgende Möglichkeiten neu zu testieren:
- Wenn Sie die Zuwendung, also in Ihrem Fall die Erbeinsetzung durch Ihren Mann, ausschlagen, können sie für Ihre eigenes Vermögen wieder frei testieren. Hier dürfte bei Ihnen aber schon die Ausschlagungsfrist abgelaufen sein.
- Wenn das betreffende Kind verschwendungssüchtig oder überschuldet ist oder aber sich solcher Verfehlungen Ihnen gegenüber schuldig gemacht hat, dass ein Pflichtteilsentzug gerechtfertigt wäre.
- Wenn sie aufgrund eines Abänderungsvorbehalts im Testament sich die Befugnis zur Abänderung der Verfügungen von Todes wegen des überlebenden Ehegatten vorbehalten haben.
- Wenn ein Anfechtungsgrund durchgreift.