Wie muss ein Erbvertrag aussehen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie muss ein Erbvertrag aussehen und was kostet er?
- Zunächst muss er beim Notar beurkundet werden. Das ist teuer. Ein Erbvertrag kostet bei einem Nachlasswert von 1 Mio. Euro 4.129,30 Euro zuzgl. Auslagen. Deutlich günstiger geht es mit einem Berliner Testament beim Fachanwalt für Erbrecht. Dort können Sie den Preis frei aushandeln, z.B. 1.190 Euro vereinbaren.
- Es müssen mindestens zwei Personen den Vertrag schließen.
- Er muss zumindest eine vertragsmäßige Verfügung enthalten, die also nur von den Vertragsschließenden gemeinsam wieder aufgehoben werden kann.
- Der Erbvertrag unterscheidet sich von „normalen“ Verträgen dadurch, dass durch ihn Rechte und Pflichten zu Lebzeiten des Erblassers nicht begründet werden. Ein Rechtsgeschäft unter Lebenden liegt vor, wenn zwar der Vollzug des Vertrages bis zum Tode eines Vertragsschließenden hinaus gezögert wird, jedoch mit sofortiger Wirkung rechtliche Pflichten geschaffen werden. Es ist zulässig, dass in einem Rechtsgeschäft unter Lebenden die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten in ihren Wirkungen vom Tod eines Vertragspartner abhängig zu machen. (Grenzen nur für unentgeltliche Verträge in § 2301 Abs. 1 BGB).
- Hat der Erblasser in der Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, eine Schenkung gemacht, so kann der Vertragserbe, nachdem ihm die Erbschaft angefallen ist, von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks fordern (§ 2287 Abs. 1 BGB).
- Die Aufhebung eines Erbvertrags durch den Notar kostet bei einem Nachlasswert von 500.000 Euro rund 1120 Euro und bei einem Nachlasswert von 1 Mio. Euro kostet die Aufhebung rund 2080 Euro.
- Wurde im Erbvertrag die Möglichkeit vorbehalten vom Vertrag zurückzutreten kostet der Rücktritt bei einem Nachlasswert von 500.000 Euro rund 560 Euro und bei einem Nachlasswert von 1 Mio. Euro kostet der Rücktritt vom Erbvertrag beim Notar rund 1.040 Euro.