Wie schenken wir unseren Kindern die Immobilie in Italien? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie schenken wir unseren Kindern die Immobilie in Italien?
Frage:
Wir wollen unseren Kindern unsere Ferienimmobilie in Italien schenken. Geht das und gegebenenfalls wie?
Antwort:
Ja, das geht, aber das Vollzugsgeschäft muss in Italien vorgenommen werden, und zwar unter Berücksichtigung des italienischen Rechts.
Tipp:
Sie müssen also einen Notar vor Ort in Italien aufsuchen, damit auch die Grundbuchformalien beachtet werden.
Erbschaftsteuer
Beachten Sie, dass Sie die Schenkung dem deutschen Erbschaftsteuerfinanzamt melden müssen und jedes Kind nur einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil hat.