Enkel und Erbschaftsteuer
Enkel

Wie teilen Enkel, deren Vater vor dem Großvater (Erblasser) gestorben ist, das Erbe mit den Kindern des Erblassers? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Wie teilen Enkel, deren Vater vor dem Großvater (Erblasser) gestorben ist, das Erbe mit den Kindern des Erblassers?

Frage:

Wie teilen Enkel, deren Vater vor dem Großvater (Erblasser) gestorben ist, mit den Kindern des Erblassers?

Antwort:

Nach Stämmen. Jedes Kind des Erblassers repräsentiert einen Stamm. So auch der verstorbene Vater der Enkel. Waren zum Beispiel drei Kinder vorhanden, so gibt es drei Stämme und auf jeden Stamm entfällt ein Drittel. Auf die Enkel entfällt dann genauso ein Drittel wie auf die beiden anderen Stämme.

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