Wie weise ich nach, dass ich ein Kind des Erblassers bin? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie weise ich nach, dass ich ein Kind des Erblassers bin?
Mit der Geburtsurkunde. Sie erhalten Sie beim Standesamt.