Wie wird die Erbunwürdigkeit geltend gemacht? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie wird die Erbunwürdigkeit geltend gemacht?
Durch Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen. Die Anfechtung erfolgt mittels einer Anfechtungsklage seitens des Anfechtungsberechtigten gegen den Unwürdigen.
Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem der Wegfall des Erbunwürdigen, sei es auch nur bei dem Wegfall eines anderen, zustatten kommt.
§ 2341 BGB Anfechtungsberechtigte
Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem der Wegfall des Erbunwürdigen, sei es auch nur bei dem Wegfall eines anderen, zustatten kommt.