Wozu gibt es das Pflichtteilsrecht? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wozu gibt es das Pflichtteilsrecht?
Das Pflichtteilsrecht sichert den nächsten Angehörigen (Kindern, Ehegatte) eine Mindestbeteiligung am Nachlass, und zwar unabhängig vom Willen des Erblassers. Das Pflichtteilsrecht hat seine Wurzeln im Familiengedanken und ist vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Es sichert dem Pflichtteilsberechtigten 50 % seines gesetzlichen Erbteils in Geld.