Ausstattung: Wie ein Nullerbteil einen Pflichtteil von 12.500 Euro bringt. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Ausstattung: Wie ein Nullerbteil einen Pflichtteil von 12.500 Euro bringt
Ausstattung
Frage:
Meine Eltern haben ein Berliner Testament gemacht, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und meinen Bruder und mich (Schwester) als sogenannte Schlusserben je zur Hälfte eingesetzt haben, also nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten. Ich habe zu Lebzeiten meiner Eltern von Ihnen beiden je zur Hälfte einen Bauplatz zur Hochzeit in einem Ausstattungsvertrag erhalten. Er ist 100.000 Euro wert. Zunächst ist mein Papa gestorben. Weder mein Bruder noch ich haben den Pflichtteil geltend gemacht. Jetzt ist unsere Mutter gestorben und hat 100.000 Euro hinterlassen. Habe ich einen Pflichtteilsanspruch am Nachlass unserer Mutter?
Antwort:
Erstaunlicherweise ja, und zwar in Höhe von 12.500 Euro. Aber der Reihe nach:
Sie und Ihr Bruder bilden eine Erbengemeinschaft zu je 1/2 nach Ihrer Mutter. Da Sie den Bauplatz zur Ausstattung bringen müssen und er über den sog. erweiterten Erblasserbegriff als von der Mutter insgesamt zugewendet gilt, errechnet sich ihr Erbteil folgendermaßen: 100.000 Euro Nachlass + 100.000 Euro Ausstattung = 200.000 Euro Ausgleichungsnachlass, davon 1/2 als Erbteil = 100.000 Euro, von denen die Ausstattung abzuziehen ist = 0,- Euro.
Ihr Erbteil ist Null Euro wert, so dass Sie eigentlich auch keinen Pflichtteil bekommen dürften. Jetzt wird es aber spannend; denn im Pflichtteilsrecht gilt der sog. erweiterte Erblasserbegriff nicht. Im Pflichtteilsrecht ist ein klares Trennungsdenken angesagt und es gilt ein enger Erblasserbegriff.
Jetzt ist wie folgt zu rechnen: Nachlass Mutter 100.000 Euro + Bauplatzhälfte Mutter 50.000 Euro = 150.000 Euro Ausstattungsnachlass x 1/2 Erbteil = 75.000 Euro minus 50.000 Euro Ausstattung = 25.000 Euro als Wert des halben Erbteils, aus dem sich der Pflichtteil mit 50 %, also mit 12.500 Euro errechnet.