Zerschlagung eines Unternehmens durch Pflichtteilsgefahr. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Zerschlagung eines Unternehmens durch Pflichtteilsgefahr
Die Erfahrung zeigt, dass der Pflichtteilsanspruch als reiner Geldanspruch die größte Gefahr für Unternehmen bedeutet. Stirbt der verwitwete Unternehmer und hat eines seiner beiden Kinder zum Alleinerben und damit auch Unternehmenserben eingesetzt, hat das andere Kind einen Pflichtteilsanspruch von 1/4 des Gesamtvermögens.
Lösungsvorschläge sind
- Pflichtteilsverzicht gegen Hingabe einer Abfindung
- Bei Schenkungen immer Pflichtteilsanrechnung vereinbaren
- Lebzeitige Schenkung des Unternehmens oder -anteils, um die Zehnjahresausschlussfrist für den Pflichtteil in Ganz zu setzen
- Pflichtteilsstrafklausel im Ehegattentestament
- Unternehmen im Testament für den Sohn und für die Witwe einen Quotennießbrauch
- Stundung wenn Pflichtteilsanspruch zur Veräußerung des Unternehmens zwingen würde